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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LOHMANNANDFRIENDS GmbH

 

1. Geltung der AGB

Für alle Aufträge an LOHMANNANDFRIENDS gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

 

2. Präsentation

2.1 Jede, auch teilweise Verwendung von LOHMANNANDFRIENDS mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung.

2.2 Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.

2.3 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen

 

3. Datenschutz

Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten uns zu übermittelnde, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch uns im Rahmen des uns erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet

 

4. Abwicklung von Aufträgen

4.1 Von LOHMANNANDFRIENDS übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen und ähnliches), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet

 

5. Auftragserteilung an Dritte

5.1 Wir sind berechtigt, die LOHMANNANDFRIENDS übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

5.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit entsprechende Vollmacht.

5.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

 

6. Lieferung, Lieferfristen

6.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (zum Beispiel Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

6.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (zum Beispiel Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

6.3 Von LOHMANNANDFRIENDS zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.

6.4. Haben wir den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken bei der Auftragsabwicklung hingewiesen und besteht der Auftraggeber gleichwohl auf Durchführung, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden. Der Auftraggeber stellt uns in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

6.5. Halten wir die rechtliche Überprüfung einer Maßnahme durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, trägt der Auftraggeber – nach Abstimmung – die dafür anfallenden Kosten

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

7.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

7.3 Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders ausgewiesen. Vom Tag der Fälligkeit an sind wir berechtigt, bei Entgeltforderungen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.

7.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, sowie das Eigentum an überlassenen Unterlagen und Gegenständen gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über

 

8. Nutzungsrechte

8.1 Wir räumen unserem Auftraggeber alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang ein, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrages ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die uns mitgeteilte Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.

8.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im notwendigen Umfang erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber als Unterlizenz einräumen. Sollten die Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich sein, werden wir den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren; dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

8.3. Wir sind berechtigt, die von LOHMANNANDFRIENDS erbrachten Arbeiten und Leistungen im Rahmen unserer Eigenwerbung, auch im Internet und im Rahmen von Wettbewerben, zu verwenden

 

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Von LOHMANNANDFRIENDS gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher oder erkannter Mängel.

9.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

9.3 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei fahrlässigem Verhalten unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden; bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (so genannte Kardinalspflicht). Die vorstehende Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz

 

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1 Als Gerichtsstand wird das Landgericht Krefeld vereinbart.

10.2. Es gilt nur materielles deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

Stand 6/2023